Welche Kosten fallen an?
Die Vergütung eines Rentenberaters unterliegt den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Steuerrechtlich zählt das in Rechnung gestellte Honorar zu den Werbungskosten und ist steuerlich absetzbar.
Die Gebühr beträgt unter Berücksichtigung aller Umstände, der Problem-/Fragestellung sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebenden zwischen 190 € bis zu 768 €. Rechnerisch ergibt sich eine Mittelgebühr von 414 € für jede beauftrage Dienstleistung. Hinzu kommt eine Pauschale von 20 € nach Nr. 7002 RVG und die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Alternativ kann eine Abrechnung nach Zeitaufwand im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung erfolgen.
Pauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG
Beispiel:
Erstellung eines Rentengutachtens inkl. Beratungsgespräch von rund 1,5 Stunden: Mittelgebühr (414 €). Zu der Gebühr wird eine Pauschale von 20 €
und die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%) in Rechnung gestellt.
Die Kosten sind steuerlich absetzbar!
Bei Firmenmandaten, Vorträgen oder Seminaren für Unternehmen oder andere Institutionen richtet sich das Honorar nach dem Aufwand (Zeit und Inhalt) und wird auf Basis einer Pauschale oder eines Stundensatzes in Rechnung gestellt.
(Auszug: Fortbildungsnachweise der letzten 10 Jahre)